Infobrief Wirtschaftsdeutsch Ausgabe 2018-1
INFOBRIEF WIRTSCHAFTSDEUTSCH:
ISSN 1439-3697 (E-Mail-Infobrief) |
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Düsseldorf, den 19. April 2018, Ausgabe 1-2018 Überblick *** Anzeige: IIK-Duesseldorf- Dozentenfortbildung: Methodentraining fach- und berufsbezogenes Deutsch 2 Thema: Videoüberwachung am Arbeitsplatz 3 Wortschatz: Nomen aus Verben4 Arbeitsblatt: Pflege - Arzneimittel
5 Etymologie: Woher kommt eigentlich der Ausdruck 6 Wortschatzspiel "Sag es anders": Bäckereihandwerk 7 Grammatik: Passiv mit Modalverben
*** Anzeige:IIK-Düsseldorf
Impressum |
 
1. Wirtschaft im Rückspiegel
*** Landwirtschaft: Bayer darf Monsanto übernehmen
*** Immobilienwirtschaft: Chinesen drängen auf den deutschen Wohnungsmarkt
*** Automobilbau: Chinesischer Milliardär steigt groß bei Daimler ein
*** Logistik: Paletten-Engpass bedroht Wirtschaftsboom
*** Autoverkehr: Städte können Fahrverbote verhängen
*** Luftfahrtunternehmen: Lufthansa im Höhenflug
*** Studie: Gut 21 Prozent weniger Lohn für Frauen |
 
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In der Fortbildung werden aktuelles Fachwissen, didaktische Ideen und
Umsetzungsvorschläge zu den wichtigsten Themen des berufsbezogenen
DaF-Unterrichts und des Fachsprachenunterrichts Deutsch vermittelt;
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2 Thema: Videoüberwachung am Arbeitsplatz Die Videoüberwachung ist mittlerweile allgegenwärtig, sei es in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Supermärkten oder auch an kriminalitätsträchtigen öffentlichen Plätzen. In den Schalterräumen von Kreditinstituten sind sie sogar verpflichtend. Aber wie weit darf eine solche Überwachung in einem Unternehmen gehen und zu welchem Zweck darf sie eingesetzt werden. Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen öffentlich zugänglichen Räumen (z.B. Verkaufsräume), dem nicht-öffentlichen Bereich (z.B. Lager, Produktionshalle, Werksgelände) und den Sozialräumen (z.B. Pausenräume), die dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind.
*** Zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Hier ist eine Überwachung erlaubt, allerdings hat der Gesetzgeber
daran strikte Bedingungen geknüpft.
"Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit
Dabei muss für Betroffene deutlich erkennbar sein, dass eine
Videoüberwachung stattfindet und wer dafür die Verantwortung trägt
(z.B. durch ein entsprechendes Hinweisschild). Wichtig ist immer, dass die Überwachung einen "konkreten berechtigten Zweck" erfüllt, wie z.B. die Überwachung von Kassen oder Produktauslagen in einem Supermarkt zur Verhinderung von Überfällen bzw. Diebstählen. Keinesfalls darf die Videoüberwachung dazu verwendet werden, um das Verhalten oder die Leistung eines Mitarbeiters zu kontrollieren.
*** Die Videoüberwachung von Sozialräumen
Zu solchen Räumen werden gemeinhin u.a. gezählt:
*** Die verdeckte Videoüberwachung Allerdings hat der Gesetzgeber für die Erlaubnis zu einer solchen Maßnahme die Messlatte ziemlich hoch gelegt:
- Es muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen. Wenn ein Mitarbeiter ohne einen bestimmten Zweck verdeckt überwacht wird, kann er unter Umständen auch Entschädigungsansprüche geltend machen:(6)
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(1) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), §6b:
(2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art.2,
Abs.1 in Verbindung mit Art.1, Abs.1:
(3) Europäische Menschenrechtskonvention, Art.8,Abs.1:
(4) Anmerkung: Das Bundesarbeitsgericht hat die verdeckte
Überwachung einer Verkäuferin an einem öffentlich
zugänglichen Arbeitsplatz in einer Entscheidung vom
21.6.2012 für rechtens erklärt. Az.: 2 AZR 153/11:
(5) Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Abs.1, Nr.6:
(6) Vgl. dazu Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht:
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  3 Wortschatz: Nomen aus Verben Eine typische Aufgabe in Deutschprüfungen besteht darin, Nebensätze in Präpositionalangaben umzuwandeln, d.h. einen Nebensatz zu nominalisieren. Für den Lerner besteht dabei eine der Aufgaben darin, anstelle eines Verbs ein passendes Nomen zu finden, um die Aufgabe lösen zu können.
Das Verb kann ersetzt werden durch
In der nachfolgenden Übersicht sind die Nominalisierungen von
frequenten Verben im Deutschen aufgelistet (lexikalisierte
Nomen und Nomen auf "ung"):
http://www.wirtschaftsdeutsch.de/lehrmaterialien/grammatik-nominalisierung-liste-verben.docx
Übungen zur Nominalisierung finden Sie hier:
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  4 Arbeitsblatt: Pflege - Arzneimittel In dem Arbeitsblatt werden die verschiedenen Zubereitungsformen von Arzneimitteln thematisiert und Fragen zur spezifischen Anwendung (Applikationsform und Applikationsart) gestellt.
http://www.wirtschaftsdeutsch.de/lehrmaterialien/arbeitsblatt-pflege-arzneimittel-1.pdf
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5. Etymologie: Der Begriff "Benzin" hat etymologisch eine wechselreiche Geschichte voller Missverständnisse hinter sich, bis er sich als Namen für Erdölprodukte etablierte. Der Begriff stammt von dem deutschen Chemiker Eilhard Mitscherlich. Dieser experimentierte 1833 mit einer Säure (1) und konnte dabei ein Öl destillieren, das in seiner Zusammensetzung übereinstimmte mit dem bereits 1825 von Michael Faraday im Steinkohleteer entdeckten "bicarburet of hydrogen". (2) Die von Mitscherlich verwendete Säure ist Bestandteil eines Harzes, das aus Styrax-Gewächsen gewonnen wird und unter anderem für die Herstellung von Weihrauch verwendet wurde. Diese Gewächse kommen in verschiedenen Regionen der Welt vor (Asien, Südamerika). (3) Wichtig für die Etymologie des Begriffs "Benzin" ist ein Styraxgewachs aus Sumatra, das über den Fernhandel seinen Weg in den arabischen Raum fand und dort (fälschlicherweise) als "lub?n ??w?" /"luban dschawi" ("Weihrauch aus Jawa") bezeichnet wurde.
Durch den regen Warenaustausch mit Katalonien gelangte das Wort
nach Europa. Als latinisierte Form dieser Begriffe setzte sich die Bezeichnung "Benzoe" durch, das dann Eingang fand in die chemische Fachsprache. Auf diesen Fachbegriff bezog sich Mitscherlich, als er den von ihm destillierten Kohlenwasserstoff "Benzin" nannte. Aber bei dieser Begriffsfestlegung blieb es nicht. Bereits ein Jahr später, 1834, ersetzte der ebenfalls deutsche Chemiker Justus von Liebig die Bezeichnung "Benzin" durch "Benzol" (gebildet aus dem Stamm "Benz" und der Endsilbe von Alkohol oder vielleicht in Anlehnung an "oleum", der lateinischen Bezeichnung für Öl. (5) Die Bezeichnung "Benzin" wurde ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert dann auf das aus Erdöl gewonnene Kohlenwasserstoffgemisch übertragen.
(1) Gemeint ist die Benzoe-Säure. |
  6. Wortschatzspiel "Sag es anders": Bäckereihandwerk Für das Ratespiel "Sag es anders" wurden bisher bereits Wortkarten zu den Themen "Tourismus", "Gastronomie und Hotellerie", "Marketing-Mix", "Börse", "Büro" und "Geschäftliche Korrespondenz" erstellt.
Neu aufgenommen wurden nun 135 Wortkarten zum Themenfeld "Bäckereihandwerk"
(Produkte, Zusatzstoffe, Arbeitsmaterialien, Verben):
Eine ausführliche Spielanleitung finden Sie hier:
Übersicht über alle bisher erschienenen Kartensets:
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  7. Grammatik: Passiv mit Modalverben
*** Übersicht Grammatik
*** Arbeitsblätter
Weitere Übungen zur Bildung von Passivsätzen (Passiv ohne Modalverb,
subkjektlose Passivsätze) finden Sie hier: |
 
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*** Wirtschaftsdeutsch
*** Technikdeutsch
Den Beruf des Ingenieurs entdecken, Fachsprache erlernen, Praxis
erfahren: Das sind die Ziele des Kurses "Deutsch für Techniker
und Ingenieure". |
  8. Aktuelle Stellenangebote Deutschland
*** Berlin
*** Chemnitz
*** Eichstätt-Ingolstadt
*** Essen
*** Gelsenkirchen
*** Landsberg am Lech
*** Stade, Niederelbe
Österreich:
*** Salzburg
*** österreichweit
Schweiz
*** Zürich/Baden
*** Zürich
*** weltweit:
*** VR China / Changzhou
*** Vietnam / Ho-Chi-Minh-Stadt
 
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  9. Pinnwand"
*** Deutschförderung: Spezialmodul "Gewerbe-Technik"
*** Sprachbedarfsermittlung im berufsbezogenen DaZ-Unterricht
*** Erklärvideos zu Themen des Orientierungskurses
*** Kostenlose Wortschatzlisten
*** Training von Mitschriften
*** Lernen mit Tablets
*** Fragenkatalog zum Test "Leben in Deutschland"
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ImpressumHERAUSGEBERIIK Duesseldorf
Amtsgericht Düsseldorf, Vereinsregister-Nr. 7118
INTERNET-PLATTFORMhttp://www.wirtschaftsdeutsch.de ARCHIVEREDAKTIONSTEAMUdo Tellmann, Dr. Matthias Jung, Dr. Rüdiger Riechert VERANTWORTLICH FUER DIESE AUSGABE i.S.d.P.Dr. Matthias Jung COPYRIGHTDie Veröffentlichung von Artikeln aus dem KWW-Infobrief in Mailinglisten und anderen Publikationsformen ist unter Nennung der Quelle sowie der Internet-Plattform http://www.wirtschaftsdeutsch.de/ erlaubt. Fuer andere Formen der Veroeffentlichung und Archivierung ist die Erlaubnis der Redaktion einzuholen. KONTAKTHaben Sie Verbesserungsvorschläge für den Infodienst? Themenvorschläge, Beiträge oder Leserbriefe? Dann schreiben Sie an: mailto:infobrief@wirtschaftsdeutsch.de ABO-WÜNSCHEhttp://www.deutsch-als-fremdsprache.de/infodienst/abonnement/ oder: mailto:join-kww-info@rundbrief.de ABO BEENDENLeere Mail an persönliche Abbestelladresse (zu finden im Infobrief-Kopf und im Impressum der E-Mail-Ausgabe) ABOÄNDERUNGENBitte erst abbestellen und dann neu abonnieren (s.o.) DIESEN INFOBRIEF BITTE AN INTERESSIERTE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN WEITERLEITEN. DANKE! |